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Gutachten des MDK können in Rechtsstreitigkeiten über die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe auch im gerichtlichen Verfahren als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Pflegebedürftigkeit i.S.d. SGB XI setzt voraus, dass zumindest einmal täglich Hilfe im Bereich der Grundpflege erforderlich ist. Hierauf kann auch nicht verzichtet werden, wenn der Versicherte aufgrund häufig auftretender Krankheitsschübe an mehreren Tagen in der Woche in erheblichem Maße fremder Hilfe bedarf:

BSG, Urteil v. 14.12.2000, B 3 P 5/00 R, Breithaupt 2001 S. 588.

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