Entscheidungsstichwort (Thema)

Berücksichtigung nachgezahlter freiwilliger Beiträge aufgrund Heiratserstattung bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente

 

Orientierungssatz

Nach § 75 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 6 gilt das Verbot der Anrechnung von Entgeltpunkten nicht für freiwillige Beiträge, die nach Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt worden sind, sofern diese Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Beitragsverfahrens oder eines Verfahrens über einen Rechtsanspruch eingetreten ist. "Freiwillige Beiträge" iS dieser Vorschrift sind auch nachgezahlte freiwillige Beiträge wegen vorausgegangener Heiratserstattung (Anschluß an BSG vom 12.5.1998 - B 5/4 RA 73/97 R).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662320

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