Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist künftig (nur noch) für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überlassenen Leiharbeitnehmers während der Überlassungen bei verschiedenen Verleihern bestanden haben.
18-Monats-Höchstüberlassungsdauer ab 1.4.2017
Zeiten der Überlassung vor dem 1.4.2017 zählen bei der 18-Monats-Höchstüberlassungsfrist nicht mit.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen