Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist künftig (nur noch) für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überlassenen Leiharbeitnehmers während der Überlassungen bei verschiedenen Verleihern bestanden haben.

 
Praxis-Tipp

18-Monats-Höchstüberlassungsdauer ab 1.4.2017

Zeiten der Überlassung vor dem 1.4.2017 zählen bei der 18-Monats-Höchstüberlassungsfrist nicht mit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge