Entscheidungsstichwort (Thema)

Geflügelausbeiner. abhängig Beschäftiger. Selbständiger

 

Orientierungssatz

Die Tätigkeit von Geflügelausbeinern im Gruppeneinsatz am Band ist als eine unselbständige Beschäftigung iS des § 7 Abs 1 des SGB 4 anzusehen. Die Vorgaben über Art und Umfang des Zerlegens und Ausbeinens des Geflügels im Gruppenakkord am Band in einer Betriebsstätte sowie die Gruppenakkordentlohnung geben ihnen das entscheidende Gepräge, sind dem Grunde nach in den angeblichen Subunternehmerverträgen arbeitsrechtlich verankert und sprechen eindeutig für die persönliche Abhängigkeit der Ausbeiner.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666004

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