Leitsatz (redaktionell)

Ein Lohnfortzahlungsanspruch nach LFZG § 1 besteht nicht, wenn der Behinderte in einem Heim, einer Anstalt oder in einer Werkstatt für Behinderte aus sozialfürsorgerischen und therapeutischen Gründen beschäftigt wird, weil es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses an dem Merkmal der Weisungsgebundenheit und Abhängigkeit fehlt.

 

Fundstellen

ZfS 1978, 296-298 (LT1)

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