Entscheidungsstichwort (Thema)
BAT - Stufenerhöhung beim Ortszuschlag
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Übergangsregelung gemäß Protokollnotiz Nr 4 zu § 29 Abschn B Abs 2 Nr 4 Satz 2 BAT regelt nur Fälle, in denen durch die Einführung des pauschalierten Eigenmittelgrenzbetrages bereits mit Inkrafttreten der Neuregelung zum 01.01.1986 ohne Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten die Erhöhung des Ortszuschlages auf Stufe 2 weggefallen wäre.
2. Das Fehlen einer Übergangsregelung für Fälle, in denen durch spätere Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten infolge der Neuregelung die Stufenerhöhung wegfällt, liegt noch im Regelungsermessen der Tarifvertragsparteien.
Orientierungssatz
Unter dem Aktenzeichen 6 AZR 603/90 wurde Revision eingelegt.
Normenkette
TVG § 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4 S. 2
Verfahrensgang
ArbG Aachen (Entscheidung vom 13.03.1990; Aktenzeichen 4 Ca 33/90) |
Fundstellen
ZTR 1991, 121-122 (LT1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
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