Entscheidungsstichwort (Thema)

Personenbedingte Kündigung wegen Alkoholerkrankung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Beurteilung der Wirksamkeit einer auf Alkoholerkrankung gestützten Kündigung sind die Grundsätze anzuwenden, die von der Rechtsprechung zur sogenannten krankheitsbedingten Kündigung entwickelt worden sind.

2. Ist der alkoholkranke Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bereit, sich einer Entziehungskur zu unterziehen, so ist mit der Wiederherstellung der Arbeitskraft in absehbarer Zeit objektiv nicht zu rechnen.

 

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - 7 AZN 547/85.

 

Fundstellen

Haufe-Index 442399

ARST 1987, 182-182 (T)

LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung, Nr 2 (LT1-2)

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