Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines Transsexuellen auf Aushändigung von Dienstkleidung des anderen Geschlechts

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Transsexueller kann schon vor Änderung seines Vornamens und vor Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz Anspruch auf Aushändigung von Dienstkleidung des anderen Geschlechts haben.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt (5 AZR 613/90).

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 22.06.1990; Aktenzeichen 21 Ca 493/90)

 

Fundstellen

BB 1991, 70

DB 1991, 1580 (L1)

ARST 1991, 23-25 (LT1)

ZAP, EN-Nr 26/91 (S)

ArbuR 1991, 317 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

PersV 1992, 239 (L1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge