Bisher existieren keine speziellen Gesetze zur Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstanden sind. Es gelten die allgemeinen Gesetze, also insbesondere die §§ 823 ff. BGB und die Haftung aus Vertrag.

Allgemein gesagt dürfte gelten: Weil KI-Systeme komplex und undurchsichtig sind, wird es oft schwierig sein, die im Rechtssinn Verantwortlichen auszumachen und erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auf europäischer Ebene wurde zuletzt eine Richtlinie über KI-Haftung vorgeschlagen.[1] Diese würde bei Inkrafttreten die allgemeine zivilrechtliche Haftung ergänzen und erstmals spezifische Vorschriften für Schäden einführen, die durch KI-Systeme verursacht werden. Hervorzuheben ist hier die Möglichkeit für nationale Gerichte, auf Antrag einschlägige Beweismittel zu einem bestimmten Hochrisiko-KI-System anzuordnen. Außerdem soll die (widerlegbare) Vermutung gelten, dass das Handeln oder Unterlassen des Anspruchsgegners – also z. B. des Arbeitgebers – für das vom KI-System hervorgebrachte Ergebnis ursächlich war.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge