Ein Beratungsrecht wird in § 88 Abs. 8 HmbPersVG dem Personalrat im Planungsstadium ab Beginn eingeräumt, soweit es um Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Dienststellen und Arbeits- und Aufenthaltsräumen geht. Es ist ausdrücklich die Beratung bei der Vorentwurfs- und der Entwurfsplanung bestimmt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge