Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorweggewährung von Altersstufen - Hessen - Ballungsraumzulage

 

Leitsatz (redaktionell)

Weder der Gleichheitssatz noch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz können bewirken, daß eine BAT-VI b-Angestellte des Landes Hessen, die das Endgrundgehalt bezieht, Anspruch auf die sogenannte Ballungsraumzulage erheben kann.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 713/93.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1; BAT § 27 Abschn. C

 

Verfahrensgang

ArbG Offenbach am Main (Entscheidung vom 18.03.1992; Aktenzeichen 3 Ca 404/91)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.03.1994; Aktenzeichen 6 AZR 713/93)

 

Fundstellen

ZTR 1994, 113 (L1)

EzBAT § 27 BAT Abschnitt C, Nr 1 (LT1)

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