Die Stufenanzahl ist in den Entgeltgruppen unterschiedlich ausgestaltet:
Entgeltgruppe/n | Stufenfolge | Stufenanzahl |
1 | 2 bis 6 | 5 Stufen |
2 bis 8 | 1 bis 6 | 6 Stufen |
9 bis 15 | 1 bis 5 | 5 Stufen |
Für einzelne Beschäftigtengruppen der Entgeltgruppen 2, 3 und 9 gilt eine vorgezogene Endstufe, diese Abweichungen sind in Satz 1 des Anhangs zu § 16 (Bund) geregelt. So ist z.B. für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 bei Tätigkeiten entsprechend Lohngruppe 9 MTArb/MTArb-O die Stufe 4 statt der Stufe 5 die Endstufe. Die Abweichungen gelten sowohl für neu eingestellte als auch für in den TVöD übergeleitete Beschäftigte.
Anhang zu § 16 (Bund) Satz 1 (Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte [Bund]): Abweichend von § 16 (Bund) Abs. 1 ist Endstufe
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