Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe gem. dem Anhang zu § 16 TVöD (VKA) i. d. F. bis 31.12.2016 bzw. i. d. F. bis 28.2.2018 festgelegt war, erfolgt keine stufengleiche Herabgruppierung. In diesen Fällen erfolgt die Stufenzuordnung in die der niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnete Endstufe. Hintergrund hierfür ist, dass für bestimmte Vergütungs- bzw. Lohngruppen (VKA) im Rahmen der Zuordnung zu den Entgeltgruppen besondere Endstufen festgelegt waren und somit auch nur die Stufen in der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht werden konnten. So war z. B. für Tätigkeiten in einer Wertigkeit der Vergütungsgruppe Vb nach Aufstieg aus Vc im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt, dass die Stufe 5 die Endstufe in Entgeltgruppe 9 ist (bis zum 31.12.2016). Zu einer höheren Stufe durfte es auch nicht durch eine Herabgruppierung kommen, da ansonsten die Herabgruppierung nicht in die der Entgeltgruppe zugrunde liegenden Vergütungs-/Lohngruppe erfolgen würde.

 
Praxis-Beispiel

Herabgruppierungsfälle bis 31.12.2016

Einer Beschäftigten des Landkreises, welche bisher nach Entgeltgruppe 11 (Vergütungsgruppe III nach Aufstieg aus IVa) eingruppiert und der Stufe 6 zugeordnet ist, werden zum 1.1.2013 Tätigkeiten in der Wertigkeit einer Vergütungsgruppe Vb (Vb ohne Aufstieg nach IVb) übertragen. Die Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg nach IVb ist gemäß der Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 9 (Stand 2013) zugeordnet. Es erfolgt daher eine Herabgruppierung von Entgeltgruppe 11 in Entgeltgruppe 9. Für die Stufenzuordnung ist bis zum 31.12.2016 der Anhang zu § 16 (VKA) zu beachten. Danach ist in Entgeltgruppe 9 bei Tätigkeiten entsprechend der Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg nach IVb die Stufe 5 die Endstufe. Für die Stufe 6 sind für diese Vergütungsgruppe keine Zuordnungen gegeben.

Daher erfolgt die Stufenzuordnung in die für die Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg nach IVb festgelegte Endstufe der Entgeltgruppe 9, mithin in Stufe 5.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge