Hat der Beschäftigte vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm aufgrund der Kürzung wegen der Elternzeit zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Beschäftigten nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen (§ 17 Abs. 4 BEEG).

 
Praxis-Beispiel

Kürzung des Urlaubs nach der Elternzeit

Der Beschäftigte hat im Jahr 2019 seinen gesamten Jahresurlaub von 30 Tagen gleich zu Beginn des Urlaubsjahres genommen. Der Beschäftigte nimmt Elternzeit vom 15.7.2019 bis 14.5.2021.

Der Arbeitgeber kürzt den Urlaub für volle Kalendermonate der Elternzeit um ein Zwölftel.

Für 2019 stehen zu: 18 Urlaubstage (30 – 5/12 von 30, Verminderung für August bis Dezember 2019)

Für 2020 stehen zu: 0 Urlaubstage

Für 2021 stehen zu: 20 Urlaubstage (30 – 4/12 von 30, Verminderung für Januar bis April 2021).

Der Urlaub für 2021 darf um die 2019 zu viel gewährten 12 Urlaubstage gekürzt werden, so dass für 2021 nur 8 Urlaubstage zustehen.

Die Kürzungsmöglichkeit entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit beendet wird. Eine Rückforderung des zu viel gewährten Urlaubs ist nicht möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge