Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen.

Das Elterngeld beträgt i. d. R. 65 % bis 67 % – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 % – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei beträgt es mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR monatlich.

Durch Kurzarbeit sinkt das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate.

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