Richterin am Amtsgericht
  • als weitere aufsichtführende Richterin1)
  • als die ständige Vertreterin einer Direktorin oder eines Direktors2)3)
Richter am Amtsgericht
  • als weiterer auf sichtführender Richter1)
  • als der ständige Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors2), 3)
Richterin am Arbeitsgericht
  • als weitere aufsichtführende Richterin1)
  • als die ständige Vertreterin einer Direktorin oder eines Direktors2)
Richter am Arbeitsgericht
  • als weiterer aufsichtführender Richter1)
  • als der ständige Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors2)
Richterin am Hessischen Finanzgericht

 

Richter am Hessischen Finanzgericht

 

Richterin am Hessischen Landessozialgericht

 

Richter am Hessischen Landessozialgericht

 

Richterin am Oberlandesgericht

 

Richter am Oberlandesgericht

 

Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof

 

Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof

 

Richterin am Sozialgericht
  • als weitere aufsichtführende Richterin1)
  • als die ständige Vertreterin einer Direktorin oder eines Direktors2)
Richter am Sozialgericht
  • als weiterer aufsichtführender Richter1)
  • als der ständige Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors2)
Vorsitzende Richterin am Landgericht

 

Vorsitzender Richter am Landgericht

 

Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht

 

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

 

Direktorin des Amtsgerichts4)5)

 

Direktor des Amtsgerichts4)5)

 

Direktorin des Arbeitsgerichts4)

 

Direktor des Arbeitsgerichts4)

 

Direktorin des Sozialgerichts4)

 

Direktor des Sozialgerichts4)

 

Vizepräsidentin des Amtsgerichts6)

 

Vizepräsident des Amtsgerichts6)

 

Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts6)

 

Vizepräsident des Arbeitsgerichts6)

 

Vizepräsidentin des Landgerichts7)

 

Vizepräsident des Landgerichts7)

 

Vizepräsidentin des Sozialgerichts6)

 

Vizepräsident des Sozialgerichts6)

 

Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts7)

 

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts7)

 

Oberstaatsanwältin
  • als Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft
  • als Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft und als ständige Vertreterin einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts8)
  • als Hauptabteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft9)
  • als Dezernentin bei einer Generalstaatsanwaltschaft
  • als Leiterin einer Amtsanwaltschaft10)
  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaff11)
Oberstaatsanwalt
  • als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft
  • als Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft und als ständige Vertreterin einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts8)
  • als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft9)
  • als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft
  • als Leiter einer Amtsanwaltschaft10)
  • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft11)
Leitende Oberstaatsanwältin
  • als Leiterin einer Staatsanwaltschaft12)
Leitender Oberstaatsanwalt
  • als Leiter einer Staatsanwaltschaft12)

1) An einem Gericht mit 15 und mehr Planstellen für Richterinnen und Richter. Bei 22 Planstellen für Richterinnen und Richter und auf je 7 weitere Planstellen für Richterinnen und Richter kann für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter je eine Planstelle für Richterinnen oder Richter der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden.

2) An einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen für Richterinnen und Richter.

3) An einem Gericht mit Zentralstellenfunktion als Zentrales Mahngericht für Hessen.

4) An einem Gericht mit 4 und mehr Planstellen für Richterinnen und Richter; erhält an einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen für Richterinnen und Richter eine Amtszulage nach Anlage VII.

5) Erhält als Leiterin oder Leiter eines Gerichts mit Zentralstellenfunktion als Zentrales Mahngericht für Hessen eine Amtszulage nach Anlage VII.

6) Als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter einer Präsidentin oder eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4; erhält an einem Gericht mit 16 und mehr Planstellen für Richterinnen und Richter eine Amtszulage nach Anlage VII.

7) Erhält als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter einer Präsidentin oder eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage VII.

8) Auf je 4 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kann eine Planstelle für eine Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden; erhält als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage VII.

9) Mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; erhält eine Amtszulage nach Anlage VII.

10) Mit 11 und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte; erhält bei einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte eine Amtszulage nach Anlage VII.

11) Mit 26 und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.

12) Mit bi...

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