Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des Bundes-Angestelltentarifvertrages verdeutlichen:

  • Im BAT richtet sich die Vergütung nach den Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsplatz abstrakt liegen. Bezahlt wird also der Arbeitsplatz, nicht der Arbeitnehmer und dessen Leistung.
  • Hinzu kommt, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem Lebensalter – in der sog. Grundvergütung – richtet und nach dem Familienstand, der Kinderzahl im Ortszuschlag. Dies hat zur Folge, dass der junge motivierte Mitarbeiter weniger verdient als ein demotivierter Mitarbeiter auf dem Arbeitsplatz neben ihm, der lebensälter ist und einige Kinder sein eigen nennt. Stellt der junge motivierte Mitarbeiter fest, dass sein Engagement nicht im Geringsten honoriert, nach dem Tarifvertrag nicht anerkannt wird, verlässt er nicht selten den öffentlichen Dienst, oder er paßt sich seinem Umfeld an.
  • Der BAT beinhaltet zudem eine extrem bürokratische Abwicklung. So sind zum Beispiel zur Abwicklung des Tarifvertrages bezüglich eines jeden Mitarbeiters sechs verschiedene Zeiten nach jeweils abweichendem, äußerst kompliziertem Modus zu ermitteln.

    Dies sind

    • die Beschäftigungszeit
    • die Dienstzeit
    • die Bewährungszeiten
    • die Lebensaltersstufen
    • die Jubiläumsdienstzeit
    • die Zeiten zur Berechnung des Übergangsgeldes.

    Ähnliches gilt für die Ermittlung der diversen Zulagen des BAT.[1]

 
Praxis-Beispiel

Nicht umsonst kann ein privates Krankenhaus ohne Tarifbindung des BAT mit einer Personalabteilung auskommen, die um ein Vielfaches kleiner ist als die einer vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Pflegeeinrichtung.

[1] Einzelheiten siehe Ausführungen zur Höhe der Vergütung.

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