Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung von Tarifrenten auf Betriebsrenten

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Tarifvertrag, durch den eine tarifliche Versorgungskasse errichtet wird, kann bestimmen, daß die tariflichen Versorgungsleistungen auf die Leistungen bereits bestehender betrieblicher Versorgungswerke anrechenbar sind. Die gegenteilige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. August 1980 3 AZR 437/79 = AP Nr 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu IV der Gründe) wird aufgegeben.

2. § 7 des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe bewirkt nicht unmittelbar die Kürzung betrieblicher Ruhegelder; er gibt nur die Möglichkeit, bestehende Versorgungszusagen an die neue tarifliche Lage anzupassen und die Anrechnung von Renten der Zusatzversorgungskasse auf Betriebsrenten einzuführen. Dazu bedarf es einer Erklärung des Arbeitgebers. Diese muß in genereller Form abgegeben werden, wenn die bestehenden Versorgungsrechte auf einer betrieblichen Versorgungsordnung beruhen.

3. Hat ein Arbeitgeber nach Errichtung der Zusatzversorgungskasse jahrelang keine Anrechnung der Kassenrente vorgesehen und sogar die betriebliche Versorgungsordnung geändert, ohne die neue tarifrechtliche Lage zu berücksichtigen, so dürfen die Arbeitnehmer darauf vertrauen, daß sie die versprochene Betriebsrente neben der tariflichen Kassenrente beziehen sollen.

4. Die tarifliche Ausschlußfrist des § 16 BauRTV erfaßt auch die monatlich fällig werdenden Rentenbeträge der betrieblichen Altersversorgung.

 

Verfahrensgang

LAG München (Entscheidung vom 29.04.1981; Aktenzeichen 9 (5) Sa 1028/79)

ArbG Augsburg (Entscheidung vom 09.10.1979; Aktenzeichen 5 Ca 767/79 N)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438456

BAGE 43, 188-198 (LT1-4)

BAGE, 188

BB 1983, 1989-1992 (LT1-4)

DB 1983, 2786-2788 (LT1-4)

NJW 1984, 751-751 (LT1)

BetrAV 1983, 232-234 (LT1-4)

BlStSozArbR 1984, 53-53 (T)

JR 1985, 132

SAE 1984, 67-71 (LT1-4)

ZIP 1983, 1367

ZIP 1983, 1367-1370 (LT1-4)

AP § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen (LT1-4), Nr 1

AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung Entsch 126 (LT1-4)

AR-Blattei, ES 460 Nr

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