Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung wegen Arbeitsniederlegung
Orientierungssatz
1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt worden, wenn trotz einer generell gegenteiligen Anordnung einer Gruppe von Arbeitnehmern eine übertarifliche Zulage auf eine Tariflohnerhöhung angerechnet wird, weil diese einmalig die Arbeit niedergelegt haben.
2. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Änderung des Zulagenzwecks.
Normenkette
TVG § 4; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 1, 10
Fundstellen
Haufe-Index 445120 |
AiB 1986, 232-232 (ST1-2) |
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