Entscheidungsstichwort (Thema)
Ergänzende Vertragsauslegung beim Fehlen von gesetzlichen Vorschriften für die Kündigungsfristen bei gewerblichen Arbeitnehmern - Prozeßförderung im Kündigungsverfahren
Orientierungssatz
1. Wenn eine tarifliche Kündigungsfrist für Arbeiter verfassungswidrig kürzer ist als für Angestellte, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gemäß § 157 BGB die entsprechende für Angestellte geltende Kündigungsfrist anzuwenden.
2. Dem gesetzlichen Gebot der besonderen Prozeßförderung im KÜndigungsverfahren nach § 61a ArbGG würde die Aussetzung aller Kündigungsschutzverfahren, in denen die Verfassungswidrigkeit des § 622 Abs 2 BGB von Bedeutung ist, nicht entsprechen.
3. Die beim LArbG Frankfurt eingelegte Berufung - 3 Sa 120/91 - wurde zurückgenommen.
Normenkette
BGB § 157; ArbGG § 61a; BVerfGG § 31; BGB § 622 Abs. 1-2
Fundstellen
RzK, I 3b 8 (ST1-2) |
ArbuR 1991, 120 (S1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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