Entscheidungsstichwort (Thema)

Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten - Mittelbare Frauendiskriminierung bei Vergütung erst ab Überschreiten der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Regelung des BAT, daß Zeitzuschläge nur für Überstunden bezahlt werden, die über die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen (§§ 17 Abs 1, 35 BAT) diskriminiert teilzeitbeschäftigte Frauen mittelbar. Auch Teilzeitkräften sind Überstundenzuschläge zu zahlen.

 

Normenkette

BAT § 35; EWGVtr Art. 119; BAT § 17 Abs. 1

 

Fundstellen

BB 1992, 568

BB 1992, 568 (L1)

DB 1992, 482 (L1)

AiB 1992, 164-167 (ST1-4)

AiB 1993, 231 (S1)

ZAP, EN-Nr 292/92 (T)

ArbuR 1992, 184 (L1)

Streit 1992, 76

Streit 1992, 76-79 (ST)

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