Entscheidungsstichwort (Thema)
Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten - Mittelbare Frauendiskriminierung bei Vergütung erst ab Überschreiten der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit
Leitsatz (redaktionell)
Die Regelung des BAT, daß Zeitzuschläge nur für Überstunden bezahlt werden, die über die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen (§§ 17 Abs 1, 35 BAT) diskriminiert teilzeitbeschäftigte Frauen mittelbar. Auch Teilzeitkräften sind Überstundenzuschläge zu zahlen.
Normenkette
BAT § 35; EWGVtr Art. 119; BAT § 17 Abs. 1
Fundstellen
BB 1992, 568 |
BB 1992, 568 (L1) |
DB 1992, 482 (L1) |
AiB 1992, 164-167 (ST1-4) |
AiB 1993, 231 (S1) |
ZAP, EN-Nr 292/92 (T) |
ArbuR 1992, 184 (L1) |
Streit 1992, 76 |
Streit 1992, 76-79 (ST) |
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