Leitsatz (redaktionell)
Zur Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Gewinnsteigerung
BetrVG § 102 Abs 1, KSchG § 12, SGB 3 § 2, GG Art 20, GG Art 28
Orientierungssatz
1. Hat ein Betrieb seit Jahren kontinuierlich herausragende Gewinnsteigerungen zu verzeichnen, wird jedoch trotzdem zeitgleich ca 50% des ursprünglich vorhandenen gewesenen Personalstands abgebaut, so widerspricht dies dem Sozialstaatsgebot des Art 20, 28 GG und der in § 2 SGB 3 normierten Verantwortung des Arbeitgebers.
2. Entsprechende unternehmerische Maßnahmen sind als willkürlich anzunehmen, weshalb damit zusammenhängende betriebsbedingte Kündigungen sozialwidrig gem § 1 Abs 2 KSchG sein können.
3. Die Anhörung des Betriebsrats ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Arbeitnehmers genügt den Anforderungen des § 102 Abs 1 BetrVG nicht.
Fundstellen
NZA 1998, 944 |
NZA 1998, 944-945 (red. Leitsatz 1-2 und Gründe) |
RzK, I 5c Nr 97 (red. Leitsatz 1-3) |
ArbuR 1999, 38 (red. Leitsatz 1 und Gründe) |
ArztR 1998, 279 (red. Leitsatz 1) |
AuA 1998, 400 |
AuA 1998, 400 (Leitsatz 1-2) |
Bibliothek, BAG (Gründe) |
EzA-SD 1998, Nr 20, 10 (red. Leitsatz 1-3) |
EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Nr 100 (red. Leitsatz 1-2 und Gründe) |
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