Beschädigte, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, erhalten monatlich 201 Euro[1] [Vom 01.07.2022 bis 30.06.2023: 193 Euro; Vom 01.07.2020 bis 30.06.2022: 183 Euro; Vom 01.07.2019 bis 30.06.2020: 177 Euro; Vom 01.07.2018 bis 30.06.2019: 172 Euro; Vom 01.07.2017 bis 30.06.2018: 167 Euro] zum Unterhalt eines Führhunds und als Beihilfe zu den Aufwendungen für fremde Führung.
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