Die Vergütungsordnung Bund/Länder ist in 4 Teile gegliedert:

Teil I: Allgemeiner Teil

Teil II: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale

Teil III: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundes

Teil IV: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder

Die Teile II, III und IV sind wieder in Abschnitte unterteilt. Teil II sieht wie folgt aus:

Teil II: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale

A. (gestrichen)

B. Angestellte in der Datenverarbeitung

C. (gestrichen)

D. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen

E. Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau

F. Angestellte als Forstaufseher und Forstwarte

G. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

H. Angestellte an Theatern und Bühnen

I. Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

J. Angestellte in den Steuerverwaltungen

K. Angestellte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten an kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und naturkundlichen Sammlungen und Forschungseinrichtungen, an Archiven und bei der Denkmalpflege

L. Angestellte in technischen Berufen

M. Technische Angestellte im Eichdienst

N. Angestellte im Schreib- und Fernschreibdienst

O. Schulhausmeister und Hausmeister in Verwaltungsgebäuden

P. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst

Q. Meister, Grubenkontrolleure, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben

R. Schwimm-Meister, Schwimm-Meister-Gehilfen

S. Rettungsassistenten, Rettungssanitäter

T. Angestellte im Justizdienst

Ein Teil dieser Abschnitte gliedert sich weiter in Unterabschnitte, die dann ihrerseits wieder in Vergütungs- und Fallgruppen untergliedert werden (Abschn. B, E, I, L, M, N, O, P, T). So gliedert sich z. B. der Abschn. L des Teils II der Vergütungsordnung Bund/Länder wie folgt:

Abschnitt L: Angestellte in technischen Berufen

Unterabschnitt I: Techniker

Unterabschnitt II: Technische Assistenten, Chemotechniker

Unterabschnitt III: Laboranten

Unterabschnitt IV: Zeichner

Unterabschnitt V: Baustellenaufseher (Bauaufseher)

Unterabschnitt VI: Modelleure

Unterabschnitt VII: Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker

Unterabschnitt VIII: Reproduktionstechnische Angestellte

Unterabschnitt IX: Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen im Sinne der Nr. 1 Satz 2 SR 2o

Unterabschnitt X: Fotografen

Unterabschnitt XI: Fotolaboranten

Bei den anderen Abschnitten entfallen die Unterabschnitte. Sie untergliedern sich direkt nach Vergütungsgruppen und die Vergütungsgruppen wiederum nach Fallgruppen.

Auch der Teil I ist in Vergütungs- und Fallgruppen gegliedert, eine Untergliederung in Abschnitte und Unterabschnitte wurde hier jedoch nicht vorgenommen.

Ergänzt wird die VergO B/L durch einige außertarifliche Eingruppierungs-Richtlinien der TdL wie der VKA wie folgt:

  • Angestelltenrichtlinien der TdL zum BAT/BAT-O für den Polizeidienst, den Justizvollzugsdienst sowie für Lehrkräfte an Hochschulen,
  • Lehrer-Richtlinien der TdL,
  • Lehrer-Richtlinien-O der TdL,
  • Richtlinien Küchenleiter TdL,
  • Musikschullehrer-Richtlinien der TdL,
  • Lehrerrichtlinien der VKA,
  • Richtlinien der Musikschullehrer VKA,
  • Richtlinien der Musikschullehrer VKA-O.

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