Wahrscheinlich ist eine Verbindlichkeit i. d. R. dann, wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Bilanzaufstellung subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen ihre Entstehung sprechen.

Die Verbindlichkeiten aus der Altersteilzeit sind mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht nur wahrscheinlich, sondern weitgehend sicher. Im Normalfall ist es zumindest wahrscheinlich, dass der Arbeitnehmer die Lohnleistungen in Anspruch nehmen wird.

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