Hausmeistertätigkeit nicht auf eine Schule beschränkt
Die Stadt wollte den bei ihr tätigen Schulhausmeister an einer zweiten Schule einsetzen. Im Arbeitsvertrag stand hierzu: „(…) Die Übertragung der Hausmeistertätigkeit für ein weiteres Gebäude bleibt vorbehalten.“ Die Stadt verstand die Regelung so, dass es sich auch um ein Gebäude eines anderen Schulstandortes handeln könne, während der Hausmeister nur von einem weiteren Gebäude an der gleichen Schule ausging.
Einsatz an zweiter Schule ist vom Weisungsrecht gedeckt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass die Weisung der Stadt an den Schulhausmeister wirksam ist. Die Vertragsbestimmung ist nicht so zu verstehen, dass sich die Hausmeistertätigkeit auf eine Schule beschränkt. Die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum steht dieser Annahme nicht entgegen. Können bestimmte Aufgaben ihrer Natur nach nicht gleichzeitig an mehreren Schulen ausgeübt werden, werden die kollidierenden Dienstobliegenheiten durch die Weisung des Arbeitgebers aufgehoben.
Bestimmungen des TVöD-V
Die zulässige Weisung der Stadt beruht auf § 106 GewO i. V. m. § 4 Abs. 1 TVöD-V. Selbst wenn man von einer Teilabordnung an eine andere Dienststelle ausgeht, sind die Voraussetzungen hierfür ebenfalls erfüllt. Insbesondere sind die Grenzen des billigen Ermessens eingehalten. Dabei überwiegt das Interesse der Stadt an einem wirtschaftlichen Einsatz der Arbeitskraft des Hausmeisters dessen Interesse, an nur einer Schule tätig zu sein. Schließlich überschreitet der Hausmeister durch die Tätigkeit auch nicht seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Auch sonstige Nachteile sind nicht ersichtlich. Die Wegstrecke von zwei Kilometern zwischen den Schulen ist vertretbar.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 24.5.2018, 6 AZR 116/17)
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
6.661
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.0692
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.7691
-
Entgelttabelle TV-L
1.694
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
1.125
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.118
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
987
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
805
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
658
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
5092
-
Theaterintendant ist Arbeitnehmer
22.12.2025
-
Schleswig-Holstein plant Prüfung von Bewerbern für Staatsdienst durch Verfassungsschutz
18.12.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Richterin mit Kopftuch
09.12.2025
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
03.12.2025
-
VGH erleichtert Ausbildung für geduldete Geflüchtete in der Altenpflege
27.11.2025
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
24.11.20252
-
Besoldung von Beamten in Berlin war verfassungswidrig
19.11.2025
-
Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
07.11.2025
-
Krankgeschriebener Lehrer tritt in Kochshows auf
30.10.2025