Hausmeistertätigkeit nicht auf eine Schule beschränkt
Die Stadt wollte den bei ihr tätigen Schulhausmeister an einer zweiten Schule einsetzen. Im Arbeitsvertrag stand hierzu: „(…) Die Übertragung der Hausmeistertätigkeit für ein weiteres Gebäude bleibt vorbehalten.“ Die Stadt verstand die Regelung so, dass es sich auch um ein Gebäude eines anderen Schulstandortes handeln könne, während der Hausmeister nur von einem weiteren Gebäude an der gleichen Schule ausging.
Einsatz an zweiter Schule ist vom Weisungsrecht gedeckt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass die Weisung der Stadt an den Schulhausmeister wirksam ist. Die Vertragsbestimmung ist nicht so zu verstehen, dass sich die Hausmeistertätigkeit auf eine Schule beschränkt. Die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum steht dieser Annahme nicht entgegen. Können bestimmte Aufgaben ihrer Natur nach nicht gleichzeitig an mehreren Schulen ausgeübt werden, werden die kollidierenden Dienstobliegenheiten durch die Weisung des Arbeitgebers aufgehoben.
Bestimmungen des TVöD-V
Die zulässige Weisung der Stadt beruht auf § 106 GewO i. V. m. § 4 Abs. 1 TVöD-V. Selbst wenn man von einer Teilabordnung an eine andere Dienststelle ausgeht, sind die Voraussetzungen hierfür ebenfalls erfüllt. Insbesondere sind die Grenzen des billigen Ermessens eingehalten. Dabei überwiegt das Interesse der Stadt an einem wirtschaftlichen Einsatz der Arbeitskraft des Hausmeisters dessen Interesse, an nur einer Schule tätig zu sein. Schließlich überschreitet der Hausmeister durch die Tätigkeit auch nicht seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Auch sonstige Nachteile sind nicht ersichtlich. Die Wegstrecke von zwei Kilometern zwischen den Schulen ist vertretbar.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 24.5.2018, 6 AZR 116/17)
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.834
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8382
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8031
-
Entgelttabelle TV-L
637
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
580
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
506
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
485
-
Entgelttabelle TV-V
421
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
367
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
273
-
Geplante Änderungen des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
22.06.2026
-
Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken
18.06.2026
-
Ferienlücke zwischen Referendariat und Schuldienst darf Pension nicht schmälern
16.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-V
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
12.06.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026