Software „Stiller Alarm“ als Hilfe für Behördenmitarbeiter

Erpressung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – diesen Delikten sind Mitarbeiter mehrerer Behörden ausgesetzt. Nun soll bei den hauptsächlich betroffenen Finanzämtern die Software „Stiller Alarm“ mit den Alarmstufen „Hilfe“, „Polizei“ und „Amok“ zum Einsatz kommen.

In Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Straftaten von Reichsbürgern gegen Beamte und Behördenmitarbeiter befasst. So sind unter anderem Finanzämter, Landratsämter und Polizeipräsidien betroffen. Mögliche Maßnahmen wie die Rücknahme von Waffenerlaubnissen und eine neue Software waren im Gespräch. 

"Stiller Alarm" in Finanzämtern geplant

Vor allem Mitarbeiter der Finanzämter sind das Ziel von Einschüchterungsversuchen. Ein Vollstreckungsbeamter eines Finanzamtes wurde beispielsweise am Verlassen der Wohnung eines Schuldners gehindert. Um die Mitarbeiter zu schützen, soll bis Ende 2017 die Software „Stiller Alarm“ in allen Finanzämtern zum Einsatz kommen. Sie bietet die drei Alarmstufen „Hilfe“, „Polizei“ und „Amok“. Zudem kann sie als Brandalarm genutzt werden.

Zugangskontrollen als mögliche weitere Maßnahme

Allgemeine Ausweiskontrollen sollen nicht eingeführt werden. Als bürger- und serviceorientierte Behörden sollen die Finanzämter offene Behörden bleiben. Allerdings ist es eine Überlegung, den Zugang vom Besucherbereich zu den anderen Bereichen erst nach einer Kontrolle zu ermöglichen.

Pressemitteilung Landtag Baden-Württemberg
Schlagworte zum Thema:  Beamte, Finanzamt