Polizei setzt vermehrt Bodycams ein

Bodycams sollen Polizeibeamte besser vor gewalttätigen Übergriffen schützen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass sie nicht zur Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter eingesetzt werden. Zudem müssen die Daten ausreichend vor Hacker-Angriffen geschützt sein.

Bereits seit Mai 2017 ist gesetzlich festgelegt, dass die Bundespolizei kleine, am Körper getragene Kameras einsetzen kann. Die Polizei in den einzelnen Bundesländern nutzt diese sogenannten Bodycams teilweise schon seit Längerem. Dort hat die Erfahrung gezeigt, dass mobile Videotechnik erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte eingesetzt werden kann.

Hessen als Vorreiter bei Einsatz von Bodycams

Als erstes Bundesland hat Hessen schon vor Jahren ein Pilotprojekt gestartet und setzt die Körperkameras immer dann ein, wenn die Beamten in Brennpunktgebieten unterwegs sind. Die Gefilmten werden dabei explizit darauf hingewiesen, dass das Geschehen mitgeschnitten wird. Die Ankündigung soll im Vorfeld einem friedlicheren Verhalten dienen. Bislang ist die Anzahl der Übergriffe laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch tatsächlich rückläufig.

Datenschutz muss gewährleistet sein

Kritisch beäugt wird der Mitarbeiterdatenschutz im Zusammenhang mit den Bodycams. Insbesondere dürften die Kameras nicht zur Verhaltens-, Arbeits- oder Leistungskontrolle dienen, so die GdP. Auch muss laut Personalrat der Bundespolizei sichergestellt werden, dass Hacker nicht an die Daten gelangen können. Eine Entscheidung zur Ausstattung der Bundespolizei mit Bodycams soll erst nach Auswertung eines Probelaufs und der Klärung der datenschutzrechtlichen Aspekte erfolgen.

GdP / Bundesregierung
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