Hohe Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit
Extreme Steigerung beim Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld
Bei mehreren großen Kostenblöcken gab es einen erheblichen Anstieg. So betrugen die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche. In dem Vorjahreszeitraum wurden für konjunkturelles Kurzarbeitergeld gerade einmal 85,33 Millionen Euro ausgegeben. Das Corona-Kurzarbeitergeld wird von der BA gezahlt, wenn ein Betrieb vorübergehend zu wenig Arbeit hat, seine Beschäftigten aber halten will.
Für Insolvenzgeld fielen bis August Ausgaben in Höhe von 736 Millionen Euro an, 31,5 Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Diese Leistung können Versicherte bekommen, wenn sich Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten befinden.
In einer Antwort auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann schreibt das Bundesarbeitsministerium, der BA-Haushalt 2020 sei durch starke Ausgabenzuwächse geprägt. Eine Einschätzung der weiteren Entwicklung bis Jahresende sei mit «extremen Unsicherheiten» behaftet.
Defizit von 27 Milliarden Euro für 2020 erwartet
Dass die Mehrausgaben vor allem für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld die Rücklagen der Bundesagentur sinken lassen, ist schon länger bekannt. In diesem Jahr geht diese von einem Defizit von 27 Milliarden Euro aus, wie die BA Anfang September mitgeteilt hatte. Davon können knapp 26 Milliarden aus den Rücklagen abgedeckt werden. Im kommenden Jahr dürfte das Defizit demnach bei 9 Milliarden liegen. Dank eines staatlichen Zuschusses rechnet die BA damit, 2022 mit einem ausgeglichenen Haushalt starten zu können.
Zimmermann sagte zu den mitgeteilten Daten: «Die Zahl der Insolvenzen wird in den nächsten Monaten weiter zunehmen.» Die Arbeitsmarktkrise zeige deutlich den arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf auf. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld seien für viele Betroffene zu niedrig, um damit über die Runden zu kommen.
Sie forderte eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettoentgeltes - für Beschäftigte, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen auf 100 Prozent. Derzeit erhalten die Beschäftigten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Ab dem vierten Monat wird das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn der Lohnausfall mindestens 50 Prozent beträgt.
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