Keine Beförderung für Telekom-Beamte
Einen entsprechenden Beschluss zu einem Musterprozess veröffentlichte das OVG am Montag (Az.: 1 B 133/13). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Zur Begründung wies der 1. Senat des OVG auf gravierende Mängel bei der Auswahl der zu befördernden Beamten hin. Das Gericht sieht einen systematischen Rechtsfehler darin, dass die Telekom den Vorgesetzten vorgegeben habe, genauso so viele Spitzennoten zu vergeben wie Beförderungsstellen vorhanden sind. Damit sei nicht nach Leistung, sondern nach Beförderungsstellen beurteilt worden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Die Deutsche Telekom erläuterte das bemängelte Vorgehen in einer Stellungnahme: «Um die für 2012 noch zur Verfügung stehenden rund 2700 Beförderungsmöglichkeiten im Unternehmen noch vor dem Jahresende ausschöpfen zu können, wurde eine vereinfachte Auswahlsystematik entwickelt und angewendet. Damit hat die Deutsche Telekom im Interesse der für 2012 zu befördernden Beamten "Neuland" betreten», so ein Sprecher zur Nachrichtenagentur dpa.
Eine Neuregelung sei notwendig geworden, da das Bundesverwaltungsgericht das bisherige Auswahlverfahren für ungültig erklärt hatte. «Aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW darf dieser pragmatische Ansatz nun so nicht angewendet werden», sagte ein Sprecher. Damit stehe vorbehaltlich der zweitinstanzlichen Entscheidungen aus anderen Bundesländern zu befürchten, das die Beförderungsrunde 2012 für Beamte der Deutschen Telekom nicht wie vorbereitet durchgeführt werden könne. Wann nun eine neue Beförderungsrunde gestartet wird, ist noch offen.
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