Beamte in Baden-Württemberg können mit Nachzahlungen rechnen
Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU bestätigten, dass die Staffelung der Besoldungsgruppen bei der Übertragung von Tariferhöhungen gekippt werden soll. Geplant ist, dass alle Besoldungsgruppen einheitlich von den Anstiegen profitieren – und zwar rückwirkend zum 1.3.2017. Ab der Besoldungsgruppe A 10 würden dann Nachzahlungen winken. Erst im Frühjahr wurde die Vereinbarung zur Staffelung zwischen der Regierung und dem Beamten- und Richterbund getroffen. Danach sollte 2017 und 2018 bis zur Besoldungsgruppe A 9 die Tarifanpassung zum 1.3.2017 und ab A 10 erst ein paar Monate später erfolgen. Anlass für die geplanten Änderungen gab dann ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlich verzögerten Übertragung in Sachsen. Laut Sprecherin der Grünen zwinge das Urteil auch in Baden-Württemberg zum Handeln.
Beschluss über den Änderungsantrag steht noch aus
Auf das Urteil reagieren die Fraktionen mit einem entsprechenden Änderungsantrag, der am 19.10.2017 im Finanzausschuss beraten und ab der folgenden Woche im Landtag beschlossen werden soll. Die geplante Anpassung würde zusätzlich 40 Millionen Euro im Doppeletat 2017/2018 kosten, schreibt die Südwest Presse.
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