Landesbeamte dürfen künftig bis 70 arbeiten
Die grün-rote Landesregierung will die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre anheben, so ein Bericht der «Stuttgarter Nachrichten».
Grenze für freiwillige Weiterarbeit soll angehoben werden
Grundsätzlich soll es allen anderen Landesbeamten freigestellt werden, sogar bis zum 70. Lebensjahr im Staatsdienst tätig zu sein - sofern sie noch gebraucht werden. Hier lag die Altersgrenze bisher bei 68 Jahren.
Frühere abschlagsfreie Pension für Berufsfeuerwehrleute
Das Landeskabinett will am Dienstag auch beschließen, das Landesbeamtengesetz so abzuändern, dass Mitarbeiter der Berufsfeuerwehren schon mit 60 und nicht mehr erst mit 62 Jahren abschlagsfrei gehen können. «Die Belastung der Leute ist exorbitant hoch», sagte Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
828
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
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Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
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Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
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Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
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Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026