Gesetz zu Auskunftsrechten für Bürger kommt
Die Menschen sollen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen haben, heißt es in dem Papier von Grünen und SPD, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.
Sensible Bereiche sind ausgenommen
Durch und durch gläsern wird die Verwaltung damit aber nicht. Sensible Bereiche werden von der Auskunftspflicht ausgenommen. Zudem müssen die Fragesteller damit rechnen, dass sie für die Auskünfte in der Regel Gebühren zahlen müssen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) soll auf der Grundlage der Eckpunkte im ersten Quartal 2015 einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorlegen.
Wahlversprechen wurde umgesetzt
Das Gesetz ist eine Herzensangelegenheit der Grünen. Sie stehen unter starkem Druck ihrer Klientel, ein Wahlversprechen umzusetzen. Die SPD haderte hingegen lange mit diesem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben. Sie befürchtete, Bürger könnten mit ihren Wünschen auf Auskunft ganze Behörden lahmlegen. Nach den Worten von SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel wird es eine «Missbrauchsklausel» im Gesetz geben - wie die aussehen wird, ist allerdings noch unklar.
Pflicht zur Veröffentlichung liegt bei Verwaltung
Grundsätzlich soll die Verwaltung viel von sich aus veröffentlichen - zum Beispiel im Internet. Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, sagte, nun schließe Baden-Württemberg zu den anderen Ländern auf. Schmiedel sprach von einem «revolutionären Fortschritt in Sachen gelebter Demokratie».
Moderate Gebühren vertretbar?
Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand erklärte: «Heute muss der Bürger begründen, warum er Informationen will. In Zukunft muss die Verwaltung begründen, warum sie keine Informationen herausgeben kann.» Er halte es für vertretbar, moderate Gebühren für die Auskünfte zu erheben, solange die Kosten die Bürger nicht abschreckten, sagte Hildenbrand. Die Eckpunkte im Einzelnen:
ANSPRUCHSBERECHTIGTE: Es sollen alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts Auskünfte verlangen können - darunter auch Bürgerinitiativen.
KREIS DER INFORMATIONSPFLICHTIGEN: Die Pflicht, Informationen herauszugeben, soll für alle Ministerien und Kommunen, aber auch für rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten, über die das Land die Aufsicht hat. Beispiele sind die Tierseuchenkasse und der Verband Region Stuttgart. Erfasst werden sollen auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - das sind zum Beispiel der Flughafen Stuttgart und die Baden-Württemberg Stiftung.
AUSNAHMEN VON DER INFORMATIONSPFICHT: Besonders sensible Bereiche sollen ausgenommen werden - so die Landesbank Baden-Württemberg, die Sparkassen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Grenzen sind zudem dort, wo die Funktionsfähigkeit der Landesregierung gefährdet ist, es um personenbezogene Daten oder den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geht.
FRISTEN: Die Auskunftswünsche sollen innerhalb eines Monats bearbeitet werden - in Ausnahmefällen innerhalb von drei Monaten.
KOSTEN: Grundsätzlich werden die Bürger für Auskünfte zahlen müssen - es soll aber Höchstgrenzen geben. Übersteigen die Kosten voraussichtlich 200 Euro, soll die Verwaltung erst einen Kostenvoranschlag machen. Kommunen sollen allerdings die Möglichkeit haben, ihre Kosten in voller Höhe durch Gebühren zu decken.
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