Gesetz zur Änderungen der Besoldung von Bundesbeamten verkündet
Das Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes soll nach dem Willen des Gesetzgebers den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung gerecht werden. Sich verändernde gesellschaftliche, rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen sowie der in vielen Bereichen entstandene Mangel an Fachkräften fordern zum Handeln auf, so die Begründung zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG).
Änderungen
Das neue Gesetz sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:
- Anpassung von Stellenzulagen,
- Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung,
- Umgestaltung des Familienzuschlags,
- Anpassung der Auslandsbesoldung an geänderte Rahmenbedingungen,
- Reform der Bundesbesoldungsordnung B,
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft,
- Personalgewinnungsprämie,
- Erhöhung des zentralen Vergabebudgets der Leistungsbesoldung,
- Fortentwicklung des Umzugskostenrechts,
- Verschiebung des Entnahmebeginns aus dem Versorgungsfonds des Bundes,
- Dynamischere Verrechnung von Einmalbeträgen bei Anwendung der Anrechnungsregelungen des Beamtenversorgungsrechts.
Stellungnahme des Beamtenbundes
Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des Beamtenbundes dbb, Friedhelm Schäfer, hatte bereits während des Beteiligungsgesprächs am 29. Mai 2019 und nach Beschluss des Bundestags die positive Änderungen im Besoldungs-, und Zulagenrecht gelobt. Diese machten die Besoldungsbedingungen des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger. „Das Besoldungsrecht des Bundes wird bereinigt, strukturell modernisiert und unter Beibehaltung der Grundstrukturen durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen deutlich verbessert“, erläuterte Schäfer.
dbb lobt positive Anreize für Beamte
Die positiven Auswirkungen betreffen laut dbb vor allem
- die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten auf 30 Monate wie im Rentenrecht,
- die Anhebung der Stellungzulagen sowie Schaffung neuer bzw. Ausweitung vorhandener Stellenzulagen,
- die Einführung einer Personalbindungsprämie für vorhandenes Personal,
- die Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereitschaft und Mobilität und,
- die Änderung des bisherigen monatlichen Personalgewinnungszuschlags in eine Personalgewinnungsprämie.
Auch sei in diesem Zusammenhang an Verbesserungen für Teilzeitdienstleistende und Anwärter gedacht worden. Gleichzeitig würden mit den Fortschreibungen die Bereiche Polizei und Zoll weiter gestärkt. Auch wurde eine Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit neu in das Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen.
dbb sieht noch Verbesserungsbedarf
Allerdings betonte Schäfer, „dass weitere wichtige attraktivitätssteigernde Elemente bitter vermisst werden. Dies betrifft die zentrale Frage der Ruhegehaltfähigkeit von berufsprägenden Zulagen wie der Polizeizulage nach einer gewissen Dauer der Wahrnehmung und die Frage der Dynamisierung von Zulagen. Wenn als Ziel eine nachhaltige und dauerhafte Attraktivitätssteigerung erreicht werden soll, müssen zentrale Zulagen dynamisch ausgestaltet sein“, forderte der dbb Vize.
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.4161
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Entgelttabelle TVöD/VKA
977
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
7062
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
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