Bei freigestellten Personalratsmitgliedern stellt sich regelmäßig die Frage nach der fiktiven Karriereentwicklung. Das LAG Hamm hat klargestellt, dass bei der Eingruppierung von vollständig freigestellten Personalratsmitgliedern entscheidend ist, ob diese in einem hypothetischen Auswahlverfahren zwingend hätten ausgewählt werden müssen.