BSI warnt Behörden vor Verwendung von Kaspersky-Virenschutzprodukten
Das BSI begründet seine Warnung damit, dass Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, über weitreichende Systemberechtigungen verfügt und systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten muss. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur.
Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs
Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind nach Ansicht des BSI mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein russischer IT-Hersteller könne selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.
Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen besonders gefährdet
Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware könnten von solchen Operationen betroffen sein. Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen seien in besonderem Maße gefährdet.
Austausch der IT-Sicherheitsinfrastruktur
Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen. Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert. Der Umstieg auf andere Produkte ist mit vorübergehenden Komfort-, Funktions- und Sicherheitseinbußen verbunden. Das BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleister hinzuzuziehen.
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
1491
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
73
-
Teilzeitkrankschreibung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
47
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
29
-
Umfrage in Behörden: Digitalisierung geht eher langsamer als schneller voran
21
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
212
-
Finanzverwaltung darf KI für Texte und Bilder nutzen
20
-
Chatbot 115-Einführung in Berlin: Bürgerservice rund um die Uhr
19
-
165.000 Vollzeitkräfte könnten in der Verwaltung durch generative KI ersetzt werden
18
-
Fünf Tipps für erfolgreiche Behördenkommunikation
18
-
Umfrage in Behörden: Digitalisierung geht eher langsamer als schneller voran
01.12.2025
-
Chatbot 115-Einführung in Berlin: Bürgerservice rund um die Uhr
24.11.2025
-
Online-Dienste, die keiner nutzt
03.11.2025
-
CoPilot HR öD: KI-Assistent für die Personalarbeit im öffentlichen Dienst
28.10.2025
-
KI im Personalwesen
28.10.2025
-
Der perfekte Stellentitel in der Stellenausschreibung
23.10.2025
-
Datenaustausch zwischen Behörden: Bundestag macht Weg frei für „NOOTS“
22.10.2025
-
Verwaltung in Baden-Württemberg nutzt weiterhin Faxgeräte
09.10.2025
-
E-Government in den Kommunen schon populärer als „analoge“ Verwaltung
07.10.2025
-
60 Prozent der Verwaltungsleistungen sind online verfügbar
30.09.2025