BSI warnt Behörden vor Verwendung von Kaspersky-Virenschutzprodukten

Das BSI begründet seine Warnung damit, dass Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, über weitreichende Systemberechtigungen verfügt und systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten muss. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur.
Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs
Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind nach Ansicht des BSI mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein russischer IT-Hersteller könne selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.
Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen besonders gefährdet
Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware könnten von solchen Operationen betroffen sein. Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen seien in besonderem Maße gefährdet.
Austausch der IT-Sicherheitsinfrastruktur
Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen. Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert. Der Umstieg auf andere Produkte ist mit vorübergehenden Komfort-, Funktions- und Sicherheitseinbußen verbunden. Das BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleister hinzuzuziehen.
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
2311
-
Teilzeitkrankschreibung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
57
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
54
-
Deutschland erhält ein digitales Bürgerkonto
47
-
Finanzverwaltung darf KI für Texte und Bilder nutzen
41
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
38
-
Öffentliche Verwaltung ohne Personal? 4 Wege aus der Krise!
34
-
165.000 Vollzeitkräfte könnten in der Verwaltung durch generative KI ersetzt werden
32
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
30
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
302
-
Erstes Digitalministerium in Deutschland: So viele Kompetenzen für die Digitalisierung wie nie zuvor
14.05.2025
-
Wie wird der öffentliche Dienst zum Berufswunsch junger Menschen?
14.05.2025
-
Bürokratieabbau – wie er wirklich funktionieren kann
08.05.2025
-
Erster Drohnenbetrieb für Laborproben in Baden-Württemberg gestartet
05.05.2025
-
Wie öffentliche Verwaltungen ihr Recruiting erfolgreich digitalisieren
28.04.2025
-
Deutschlands Bürgermeister urteilen: Immer noch zu wenig Dynamik bei der Digitalisierung
22.04.2025
-
Finanzverwaltung darf KI für Texte und Bilder nutzen
04.04.2025
-
Stadtverwaltung Lübeck: Personallücke durch Bots schließen
02.04.2025
-
Bekämpfung des Pflegenotstands durch KI
24.03.2025
-
Cyberattacken auf Kommunen: Bedrohung von IT-Strukturen der Behörden werden immer größer
20.03.2025