Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet. Damit erhalten ab 2021 die für die Beheizung und Warmwasserbereitung verwendeten Brennstoffe einen CO2-Preis, soweit die Brennstoffe nicht bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Gleichzeitig bestehen politische Pläne, die Umlagefähigkeit des CO2-Preises zu prüfen, um die Mieter zu entlasten. Das Gebäudeenergiegesetz1 wird für Energieausweise weiterhin eine verbindliche Angabe der CO2-Emissionen vorsehen.
Aus diesem Grund wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen CO2-Emissionen immer wichtiger, um Maßnahmen zur Reduzierung treffen zu können. Dennoch wird das Thema Betriebskostenmanagement von Wohnungsunternehmen zu Unrecht vielfach noch stiefmütterlich behandelt. Dabei liegen neben den klimapolitischen Notwendigkeiten, die betriebswirtschaftlichen Vorteile eines Betriebskosten-Benchmarking auf der Hand:
- Transparenz über die eigenen Betriebskosten,
- Qualifiziertes Zahl...
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