Verkehrssicherungspflicht: Wohnungsunternehmen und Klimawandel

Hitzetage, Starkregen und Stürme nehmen zu. Davon betroffen sind neben den Menschen auch die Gebäude, in denen sie leben und arbeiten. Welche Maßnahmen sollten Wohnungsunternehmen ergreifen, um sich auf den Klimawandel einzustellen und ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen?

Die Wetterextreme werden zahlreicher. In Deutschland überschritt 2018 das Thermometer an mehr als 20 Tagen die 30°-C-Grenze, im vergangenen Jahr waren es 17. Als außergewöhnlich bezeichnet der Deutsche Wetterdienst insbesondere das Überschreiten der 40°-C-Schwelle an drei aufeinanderfolgenden Tagen (24.-26. Juli 2019) an zahlreichen Messstationen in westlichen Teilen Deutschlands. Die zurückliegenden fünf Jahre waren die bislang wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Außerdem mehren sich Stürme und Starkregen und die damit verbundenen Risiken von Überschwemmungen und Rückstau-Schäden.

Auf manche klimabedingten Folgen sind Gebäudeversicherer noch nicht ausreichend vorbereitet. Aber auch die Gebäudesubstanz selbst leidet unter den Wetterkapriolen. Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften sind besonders gefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Dabei lassen sich zwei Handlungsfelder unterscheiden:

  • Erstens sollten Bestandsgebäude ertüchtigt werden, damit Substanz und Bewohner mit den ...
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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW 11 2020

DW Die Wohnungswirtschaft steht für Informationen rund ums Wohnen aus Politik, Verbänden und Unternehmen. Marketing, EDV und Managementstrategien werden ebenso behandelt wie Rechtsprechung in der Wohnungswirtschaft.

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