WEG-Rücklagen ab 2014 besser gesichert

WEG-Konten mit hohen Guthaben werden künftig im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung stärker geschützt. Die Obergrenze für Entschädigungen gilt ab 2014 pro Eigentümer anstatt pro Gemeinschaft.

Wohnungseigentümergemeinschaften, die über größere Rücklagen verfügen, werden in Zukunft besser geschützt. Aktuell sind Sparguthaben von WEGs im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert, weil die Gemeinschaft als Anleger betrachtet wird. Ab 1.1.2014 werden WEG-Konten bei der Einlagensicherung als Gemeinschaftskonten ausgelegt, bei denen alle Mitglieder der WEG als Kontoinhaber gelten. Dies ergibt sich aus einer Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG). Dann gilt der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers als maßgebliche Obergrenze für einen Entschädigungsanspruch, sodass zukünftig pro Eigentümer Einlagen im Wert von 100.000 Euro staatlich gesichert sind.

DDIV begrüßt Änderung

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) begrüßt die Änderungen. „Als Spitzenverband der Immobilienverwaltungen in Deutschland haben wir uns seit langem dafür ausgesprochen, dass WEG-Konten in Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung besser geschützt werden. Auch im Dialog mit Banken, die uns partnerschaftlich verbundenen sind, haben wir uns immer wieder für den Schutz der Wohnungseigentümer und deren Rücklagen eingesetzt. Die oft lange angesparten Mittel für Instandsetzungen, Modernisierungen und energetische Sanierungen sind nun endlich angemessen gesichert“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV.

Schlagworte zum Thema:  Instandhaltungsrücklage