Vermieter kann alte Nutzungserlaubnis nicht frei widerrufen
Hintergrund
Die Vermieter einer Wohnung verlangen vom Mieter, dass dieser ein Garagendach, das er als Dachterrasse nutzt, räumt. Das Mietverhältnis besteht seit 1977.
Der vormalige Vermieter – der Vater der jetzigen Vermieter – hatte dem Mieter kurz nach Beginn des Mietverhältnisses gestattet, das Dach einer Doppelgarage als Dachterrasse zu nutzen. Der Mieter errichtete daraufhin einen Durchgang vom Küchenfenster seiner Wohnung aus zum Garagendach und brachte eine Absturzsicherung an.
Im Juli 2013 widerriefen die Vermieter die Genehmigung und forderten den Mieter auf, das Garagendach zu räumen. Sie meinen, das Dach gehöre nicht zur Mietsache und die Gestattung sei ein freiwilliges Entgegenkommen des vorigen Vermieters gewesen. Außerdem sei die Nutzung der Dachterrasse baurechtlich nicht genehmigt.
Entscheidung
Das AG München gibt dem Mieter Recht. Der Mieter ist aufgrund der Gestattung des vorigen Vermieters berechtigt, das Garagendach zu nutzen. Die Gestattung wurde nicht wirksam widerrufen.
Das Garagendach ist zwar nicht zur Mietsache geworden – auch nicht durch die jahrzehntelange gestattete Nutzung – und eine Gestattung ist grundsätzlich frei widerruflich. Im Einzelfall sind aber die beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben besonders abzuwägen. Hier verstößt der Widerruf der Gestattung gegen Treu und Glauben, weil die Vermieter keinen triftigen Grund vorweisen können.
Auch das Fehlen einer baurechtlichen Genehmigung ist kein triftiger Grund, um die Gestattung zu widerrufen. Die Nutzung des Garagendaches wurde bisher behördlich nicht beanstandet und es gibt keine Anhaltspunkte, das mit einer Beanstandung zu rechnen ist.
(AG München, Urteil v. 12.12.2013, 432 C 25060/13)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
960
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
927
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
789
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
444
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
392
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
379
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
371
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
367
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
360
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
349
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026