Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen
Hintergrund
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten darüber, ob der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung Kosten für den Winterdienst ansetzen darf.
Laut Mietvertrag muss der Mieter die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchführen. Ferner heißt es dort, dass der Vermieter berechtigt ist, u. a. den Winterdienst in anderer Weise zu regeln, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint.
Der Mieter wohnt seit 1977 in der Wohnung. Seitdem führen die Mieter im Haus den Winterdienst selbst aus, ohne dass es Beanstandungen gegeben hat. 2009 teilte der Vermieter den Mietern mit, dass ab sofort ein Unternehmen mit der Schnee- und Eisbeseitigung beauftragt sei.
In der Betriebskostenabrechnung 2010 hat der Vermieter Kosten für den Winterdienst angesetzt. Der Mieter weigert sich, diese zu zahlen.
Im anschließenden Prozess über die Betriebskostenabrechnung begründete der Vermieter die Umstellung damit, dass diese unter Berücksichtigung der Belange der Mieter zweckmäßig sei. Nur durch die Beauftragung eines Unternehmens sei gewährleistet, dass stets und ausnahmslos der Winterdienst zu den richtigen Zeiten auch durchgeführt werde.
Entscheidung
Das AG Dortmund gibt dem Mieter Recht. Die Begründung des Vermieters reicht nicht aus, um den Winterdienst von Selbstvornahme der Mieter durch Fremdausführung durch ein Unternehmen zu ersetzen.
Da die Mieter den Winterdienst über einen sehr langen Zeitraum selbst ausgeführt haben, bedarf es im Rahmen des billigen Ermessens erheblicher Gründe für die Vertragsänderung, um sie als berechtigt ansehen zu können. Solche sind hier nicht ersichtlich. Der Vermieter hat nicht dargelegt, welche Unzulänglichkeiten sich im Zusammenhang mit der Handhabung aufgrund der bisherigen vertraglichen Regelung ergeben haben. Auch hätte er nähere Ausführungen zur Abwägung der Belange der Mieter machen müssen.
(AG Dortmund, Urteil v. 19.9.2011, 414 C 5891/11)
Lesen Sie auch:
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
708
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
638
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
560
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
386
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
324
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
302
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
284
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
272
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
271
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
269
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.2026
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026