Vermieter darf Kamera-Attrappen anbringen
Hintergrund
Der Mieter einer Wohnung verlangt, dem Vermieter per einstweiliger Verfügung den Betrieb einer Überwachungsanlage im Eingangsbereich des Hauses zu untersagen.
Der Vermieter hatte im Eingangsbereich Geräte anbringen lassen, die wie Videokameras aussehen, bei denen es sich allerdings um Attrappen handelte, um Vandalismus in diesem Bereich zu verhindern. Er informierte den Mieter, dass es sich bei den im Hausflur installierten Geräten um Attrappen handelt. Dennoch beantragte und bekam der Mieter eine einstweilige Verfügung, die dem Vermieter untersagte, im Hauseingangsbereich eine Überwachungsanlage zu betreiben. Hiergegen hat der Vermieter Widerspruch eingelegt.
Entscheidung
Das Gericht hebt die einstweilige Verfügung auf. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Anbringung von Videokameras im Eingangsbereich unterlässt. Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters liegt nicht vor, weil es sich bei den installierten Geräten nur um Attrappen handelt.
Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass bereits die Attrappen einen Überwachungsdruck entstehen lassen. Es kommt nicht darauf an, ob Besucher des Hauses oder andere Mieter die Geräte für tatsächlich funktionierende Videokameras halten. Entscheidend ist, dass der klagende Mieter weiß, dass er von den Geräten keine Überwachung zu befürchten hat.
Auch die Befürchtung, der Vermieter könnte die Attrappen eines Tages gegen echte Kameras tauschen, ist kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass der Vermieter einen solchen Austausch beabsichtigt. Selbst wenn man insoweit von einem Unterlassungsanspruch ausginge, könnte eine einstweilige Verfügung mangels Eilbedürftigkeit nicht ergehen. Einen solchen vorbeugenden Unterlassungsanspruch müsste der Mieter in einem ordentlichen Verfahren geltend machen.
(AG Schöneberg, Urteil v. 30.7.2014, 103 C 160/14)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
679
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
625
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
546
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
326
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
315
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
292
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
287
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
273
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
256
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
252
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026