Müllpressen sind oft unzulässig
Angesichts hoher Betriebskosten suchen viele Eigentümer und Vermieter nach Wegen, die Betriebskosten zu reduzieren. Ein Ansatz ist, Müllgebühren zu sparen, indem der Müll verdichtet wird und die wegen des geringeren Müllvolumens überflüssig gewordenen Behälter abgeschafft werden.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor dieser Vorgehensweise und weist darauf hin, dass in vielen Abfallsatzungen der Kommunen das Verdichten bzw. Pressen von Hausmüll untersagt ist. Wer sich an ein solches Verbot nicht halte, müsse damit rechnen, dass übergewichtige Müllbehälter nicht entleert werden. Wenn eine Mülltonne beim Pressen beschädigt werde, müsse der Grundstücksbesitzer hierfür aufkommen. Schließlich werde das unerlaubte Verdichten von Müll vielerorts als Ordnungswidrigkeit eingestuft, für die Bußgelder von bis zu 50.000 Euro angedroht werden.
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