Liste mit Mietrückständen reicht als Begründung für fristlose Kündigung aus
Hintergrund
In dem Fall hatten Mieter in Leipzig länger als drei Jahre lang eine überwiegend geminderte Miete gezahlt. Die Vermieterin kündigte fristlos, nachdem sie einen Zahlungsrückstand von mehr als 5000 Euro eingefordert hatte. Sie listete für den überwiegenden Zeitraum die aus ihrer Sicht bestehenden Rückstände für Kaltmiete und Vorauszahlungen monatsbezogen auf. Außerdem errechnete sie jeweils für die Kaltmiete und die Vorauszahlungen einen ausstehenden Gesamtbetrag.
Entscheidung
Die Bundesrichter entschieden, dass das den Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung gerecht wird.
Es reiche aus, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Grund angibt und den Gesamtbetrag der ausstehenden Miete beziffert. Der Zweck der sogenannten Begründungsanforderung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei der, dem Mieter zu ermöglichen, die Gründe für eine fristlose Kündigung nachzuvollziehen und sich dagegen verteidigen zu können. Es reiche aus, dass der Mieter erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht.
(BGH, Urteil v. 12.5.2010, VIII ZR 96/09)
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
850
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
802
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
751
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
665
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
636
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
570
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4991
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
386
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
364
-
Heizkostenabrechnung 2025: Wo Nachzahlungen teuer werden
14.01.2026
-
Heizungsbilanz: Neuer Gebäudecheck Wärmepumpe
14.01.2026
-
Blackout: Was Vermieter wissen sollten
13.01.2026
-
Winter vor Gericht: Urteile rund um Eis und Schnee
31.12.2025
-
Grundsteuererlass bei Mietausfall oder Leerstand
30.12.2025
-
Betriebskosten: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025