Neue Vorschriften für Energieausweise: EnEV 2014 gilt ab Mai
Im Februar 2013 hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet – nach zwischenzeitlichen Änderungen am Entwurf wurde die Neuregelung nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab 1.5.2014 gilt damit die EnEV 2014.
Von einer wesentlichen Verschärfung der energetischen Anforderungen sind Neubauten betroffen: Unter Geltung der EnEV 2014 sinkt der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten ab 2016 um 25 Prozent.
Auch auf Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu. In Immobilienanzeigen sind ab Mai 2014 die energetischen Kennwerte mit anzugeben. Auch müssen Verkäufer und Vermieter dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Zudem muss im Energieausweis unter Geltung der EnEV 2014 eine Energieeffizienzklasse angegeben werden.
Mit der EnEV 2014 ebenfalls neu eingeführt wird die Pflicht, dass ab 2015 bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden müssen.
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Ralf Cabel
Fri Nov 22 15:19:44 CET 2013 Fri Nov 22 15:19:44 CET 2013
Käufer haben aber nach wie vor die Wahlfreiheit, auf die Vorlage eines Energieausweises zu verzichten. Verkäufen können diesen Verzicht annehmen und das auch im Kaufvertrag mit aufführen lassen.