EnEV 2014 tritt in Kraft

Über ein Jahr, nachdem die Bundesregierung den Entwurf für eine Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet hat, tritt die Neuregelung in Kraft. Ab dem 1.5.2014 gilt die EnEV 2014.
Die Neuregelung sieht unter anderem verschärfte Anforderungen an Neubauten sowie Änderungen gibt es auch im Bereich des Energieausweises vor. Auch auf Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu.
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.740
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.729
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.576
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.543
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.526
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
1.486
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.136
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
1.101
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
989
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
973
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
05.02.2025
-
"Liebende Verwaltende" in Münster
24.01.2025
-
Zulässige Miete bei unzutreffender Auskunft über Modernisierung
22.01.2025
-
Heizkosten: Regional hohe Nachzahlungen erwartet
22.01.2025
-
Immobilienverwaltung des Jahres: kleine WEGs im Fokus
21.01.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
21.01.2025
-
Umlage der Grundsteuer: Was Vermieter beachten müssen
20.01.20252
-
Geänderte Kostenverteilung gilt
15.01.2025
-
"Der Verwalter ist nicht mehr der Feind"
10.01.2025
-
Vermieter können DDR-Mietvertrag nach BGB kündigen
08.01.2025