Vermieter muss Bezugsquelle von Mietspiegel nicht nennen
Der Vermieter von Wohnraum kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Vermieter u. a. durch einen Mietspiegel nachweisen. Hierzu hat der BGH schon vor einiger Zeit entschieden, dass der Vermieter den Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nicht beifügen muss, wenn der Mietspiegel allgemein zugänglich ist. Allgemein zugänglich ist der Mietspiegel auch dann, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird.
Hierzu hat der BGH nun klargestellt, dass der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen den Mieter nicht auf die Stellen hinweisen muss, an denen der Mietspiegel erhältlich ist. Die Existenz von Mietervereinigungen und Grundstückseigentümerverbänden sei allgemein bekannt, so der BGH. Dem Mieter ist es in der Regel zumutbar, selbst die Adresse und die Öffnungszeiten der genannten Stellen zu ermitteln.
(BGH, Beschluss v. 31.8.2010, VIII ZR 231/09)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
2.770
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
932
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
931
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
689
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
455
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
368
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
336
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
330
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
323
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3161
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.2026
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
17.07.2026
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026
-
Hausverwaltung zum Pauschalpreis?
07.07.2026
-
Die gefragtesten Jobs der Branche
06.07.2026
-
Mietminderung bei Legionellen: Wann ist sie möglich?
02.07.2026
-
VDIV sucht Immobilienverwaltung des Jahres
01.07.2026
-
Beschlusszwang vor Umbau gilt auch in Zweier-Gemeinschaft
01.07.2026
-
Heizungstausch in WEG: Bonus-Förderung sichern
30.06.2026