Unberechtigtes "Nein" zu Veräußerung kann verbindlich sein
Die Teilungserklärung kann vorsehen, dass die Veräußerung eines Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig sein soll. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt werden.
Haben die Wohnungseigentümer einen Beschluss gefasst, dass die Zustimmung zu einer Veräußerung nicht erteilt werden soll und bleibt dieser Beschluss unangefochten, so ist die Versagung der Zustimmung bestandskräftig und bindend, auch wenn die Eigentümer einen wichtigen Grund zu Unrecht angenommen haben. Das Fehlen eines wichtigen Grundes macht den Beschluss nicht nichtig.
Ein anderes Ergebnis wäre mit den Interessen der Beteiligten und dem Erfordernis der Rechtssicherheit unvereinbar. Weil die Verweigerung der Genehmigung rechtsgestaltend auf das schwebend unwirksame Veräußerungsgeschäft einwirkt, muss zu einem nachprüfbaren Zeitpunkt feststehen, ob der Veräußerungsvertrag endgültig unwirksam wird. Dies gilt umso mehr, als die Frage, ob ein Grund als wichtig einzuordnen ist, in der Regel von Wertungen abhängt. Andernfalls müssten die Wohnungseigentümer - die insoweit die Beweislast tragen - das Vorliegen eines wichtigen Grundes, bezogen auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung, ohne zeitliche Grenzen nachweisen können.
Beschluss nur bei Rechtsmissbrauch nichtig
Der Beschluss kann allenfalls dann nichtig sein, wenn er auf ersichtlich sachfremden Erwägungen beruht, die offenkundig keinen wichtigen Grund darstellen. Im Regelfall ist jedoch anzunehmen, dass die Wohnungseigentümer bei ihrer Entscheidung von den Vorgaben des Gesetzes bzw. der Teilungserklärung ausgegangen sind. Dann kann nur mit der fristgebundenen Anfechtungsklage überprüft werden, ob der Grund, der sie zu der Versagung der Zustimmung bewogen hat, tatsächlich als wichtig anzusehen ist.
(BGH, Urteil v. 20.7.2012, V ZR 241/11)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
647
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
581
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
531
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
379
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
290
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
288
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
280
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
278
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
262
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
249
-
Immobilienverwalter des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026