Wohnungseigentümer haben eigenen Anspruch auf Beschlussdurchführung
Hintergrund: Verwalter setzt Beschluss nicht um
Mehrere Wohnungseigentümer verlangen vom Verwalter die Umsetzung eines Beschlusses.
In einer Eigentümerversammlung im Dezember 2015 hatten die Eigentümer beschlossen, dass der Verwalter im Namen der Gemeinschaft gegen den früheren Verwalter Klage erheben soll mit dem Ziel, fehlerhafte Jahresabrechnungen für 2009 bis 2012 neu zu erstellen. Trotz anwaltlicher Aufforderung setzte der Verwalter den Beschluss nicht um. Daher erhoben mehrere Eigentümer Klage gegen den Verwalter.
Nach Klageerhebung ließ der Verwalter im Namen der Gemeinschaft Klage gegen den früheren Verwalter auf Neuerstellung der Jahresabrechnungen erheben. Die Eigentümer erklären daraufhin ihre Klage gegen den Verwalter für erledigt. Der Verwalter hat der Erledigungserklärung widersprochen. Er meint, den Eigentümern habe kein eigener Anspruch auf Beschlussdurchführung zugestanden.
Entscheidung: Eigener Anspruch jeden Eigentümers
Die Klage der Eigentümer auf Durchführung des Beschlusses war bis zur Klageerhebung gegen den ehemaligen Verwalter begründet.
Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG erfüllt. Dieser individuelle Anspruch kann auch im Klageweg durchgesetzt werden.
Demgemäß waren die Eigentümer berechtigt, den Verwalter auf Umsetzung des Beschlusses gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
(BGH, Urteil v. 15.2.2019, V ZR 71/18)
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
986
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
929
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
844
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
700
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
548
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
544
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
518
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
463
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
453
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4261
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026
-
Zukunftstrends im Energiemanagement
07.04.2026
-
Strategien zur Energieeinsparung in Immobilien
07.04.2026
-
Grundlagen des Energiemanagements in Immobilien
07.04.2026
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026