„Sie Schwein“ kann Mieter die Wohnung kosten

Hintergrund
Der Vermieter eines Zimmers in einem Arbeiterwohnheim verlangt vom Mieter nach einer fristlosten Kündigung Räumung. Nach einem Gespräch, bei dem der Vermieter den Mieter wegen angeblicher rassistischer Äußerungen gegenüber einem Mitbewohner zur Rede gestellt hatte, rief der Mieter dem Vermieter „Sie sind ein Schwein“ hinterher. Daraufhin kündigte der Vermieter fristlos und erhob Räumungsklage.
Der Mieter entschuldigte sich nicht beim Vermieter und führte in der Klageerwiderung aus, der Vermieter lüge wie gedruckt und rede dumm daher.
Entscheidung
Die Räumungsklage hat Erfolg; der Mieter muss das Zimmer räumen.
Die fristlose Kündigung war berechtigt. Die Beleidigung des Vermieters war eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters. Hinzu kommt das nachträgliche Verhalten des Mieters, der kein Verhalten gezeigt hat, das darauf hindeutet, dass er diese Entgleisung bereut und eine solche in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.
Aufgrund der Beleidigung und des sehr angespannten Verhältnisses ist es dem Vermieter nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.
(AG München, Urteil v. 16.7.2013, 411 C 8027/13)
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